Wahlen im Internat

Wahl des Internatsschülersprechers und dessen Stellvertreters

Kinder und Jugendliche nehmen ihre Rechte wahr

Kinder haben Rechte! Dazu gehört auch das Recht der Selbstbestimmung, welches u. a. im § 8 des achten Sozialgesetzbuches geregelt ist: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Dabei ist ihr Entwicklungstand zu berücksichtigen und die zunehmende Fähigkeit zu selbständigem und verantwortungsbewussten Handeln.“

Um dieses Ziel im Internat des PIH umzusetzen, wurden Anfang des Jahres Gruppensprecherwahlen in jeder Internatsgruppe durchgeführt. Die Vertreter der Gruppen trafen sich am 10. April mit dem Internatsleiter zu ihrer ersten gemeinsamen Besprechung. In kindgerechten Worten wurde ihnen vermittelt, dass sie sich für die Dauer eines Jahres über die Interessen, Wünsche und Sorgen ihrer Mitbewohner austauschen können. Alle Internatsgruppen waren vertreten – die gewählten Schüler waren zwischen sieben und 19 Jahre alt.

Eine Wahl wurde abgehalten und ein Internatsschülersprecher sowie dessen Stellvertreter wurden demokratisch bestimmt. Aufgrund der vielen Interessenten aus dem Kreis der Anwesenden, mussten die Ersten die Erfahrung machen, wie es sich anfühlt, auf einer Wahlliste zu stehen und später nicht zum Zuge zu kommen. Dies war zum Glück nicht schlimm, da alle Nichtgewählten sich der Gruppe der “Besseresser“ anschlossen und dort zukünftig mitarbeiten wollen. Die Besseresser sind eine kleine Delegation von Internatsschüler*innen, die sich regelmäßig mit unserem Küchenchef trifft, um Wünsche und Kritik auszutauschen. Auch ein Prozess im Rahmen der Partizipation von jungen Menschen…

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