
Aufnahmevoraussetzungen
In die Berufsfachschule II kann aufgenommen werden, wer in allen Praxismodulen der Berufsfachschule I mindestens ausreichende Leistungen, in der Dokumentation der Leistungen in den berufsübergreifenden Fächern der Berufsfachschule I einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in wenigstens zwei der Fächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Mathematik mindestens die Note befriedigend erhalten hat.
Fachrichtungen
AM PIH WERDEN FOLGENDE FACHRICHTUNGEN ANGEBOTEN
Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
Gewerbe und Technik
– Schwerpunkt: Metalltechnik
– Schwerpunkt: Holztechnik
Wirtschaft und Verwaltung
Unterricht
Die Berufsfachschule II wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr.
Selbst gesteuertes Lernen und Arbeiten im Unterricht stehen im Mittelpunkt; das Unterrichtsgeschehen orientiert sich an realen Lernsituationen und nimmt Rücksicht auf die individuelle Hörschädigung der Schüler:innen.
Der Unterricht umfasst die Pflichtfächer Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Mathematik, Religion oder Ethik, Sozialkunde, Gesundheitserziehung/Sport, Berufsbezogener Unterricht sowie ein Wahlfach. Der Unterricht in dem Fach Berufsbezogener Unterricht wird projektorientiert unterrichtet und richtet sich nach der in der Berufsfachschule I besuchten Fachrichtung.
Abschluss
Am Ende der Berufsfachschule II findet in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache, Mathematik und Berufsbezogener Unterricht jeweils eine besondere Leistungsfeststellung statt.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule II erreichen die Schüler:innen den „qualifizierten Sekundarabschluss I“. Dieser Abschluss stellt eine gute Voraussetzung für eine qualifizierte Berufsausbildung dar.
Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit
Am PIH ist die Schulbuchausleihe für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen möglich. Die Teilnahme daran ist nicht zwingend.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei – diese kostenlose Ausleihe versteht man unter Lernmittelfreiheit. Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind für jedes Schuljahr neu und für jede/n teilnehmende/n Schülerin/Schüler zu stellen.
Übersteigt jedoch das Einkommen die Einkommensgrenzen, dann können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Meldungen zu den jeweiligen Fristen!