Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit

Am PIH ist die Schulbuchausleihe für Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schulen (Berufsfachschule I und II) möglich. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Bei der Schulbuchausleihe erhalten die Erziehungsberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, Schulbücher und auch Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei. Diese kostenlose Ausleihe versteht man unter Lernmittelfreiheit. Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind für jedes Schuljahr neu, für jede/n teilnehmende/n Schülerin/Schüler zu stellen, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. 

Übersteigt jedoch das Einkommen die Einkommensgrenzen, dann können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Siehe unter Ausleihe gegen Gebühr. Die Einkommensgrenzen (Bruttojahreseinkommen pro Haushalt) finden Sie hier.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schier.

Kostenlose Schulbuchausleihe kann bei der Unterschreitung der Einkommensgrenzen beantragt werden (= Lernmittelfreiheit)