Organisatorisches

Antwort

Für die Aufnahme an der Förderschule ist ein Fördergutachten zum Förderschwerpunkt Hören Voraussetzung. Das Gutachten muss über die zuständige Regelschule beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Beratungsstelle für pädagogische Audiologie.