Mein hörgeschädigtes Kind soll an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören eingeschult oder umgeschult werden.

Antwort

Für die Aufnahme an der Förderschule ist ein Fördergutachten zum Förderschwerpunkt Hören Voraussetzung. Das Gutachten muss über die zuständige Regelschule beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Beratungsstelle für pädagogische Audiologie.